
Bei der Arbeitsaufgabe I ist in höchstens sieben Stunden ein Erzeugnis aus unterschiedlichen Materialien unter Anwendung maschineller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken herzustellen. Für die Arbeitsaufgabe I mitzubringende Werkzeuge und Werkstücke werden in der Einladung zu diesem Prüfungstermin genannt.
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